Biersteuer
Brauen und Biersteuer
Bier zu brauen ist in Deutschland erlaubnisfrei - unsteht jedoch der Biersteuerpflicht. Als Haus- und Hobbybrauer dürfen Sie innerhalb einer bestimten Menge Bier steuerfrei für den eigenen Verbrauch brauen.
Bringen Sie Ihr Bier "in den Verkehr" - etwa durch unentgeltlichen Auisschank außerhalb Ihres Haushaltes - entfällt die Steuerfreiheit für Haus- und Hobbybrauer.
Sofern Sie beabsichtigen, Ihr Bier zu verkaufen oder gegen Entgelt auszuschenken, handel Sie als "gewerbliche Brauerei". IAuch in diesem Falle entfällt die Steuerbefreiung für Haus- und Hobbybrauer. Zusätzlich müssen Sie umfangreiche lebensmittellrechtliche und gewerberechtliche Vorschriften einhalten. Bitte lassen Sie sich entsprechen beraten (z. B. beim Hauptzollamt, bei Ihrer IHK, bei Ihrer Lebensmittelüberwachung, ...)
Fragen zur Biersteuer - auch für Haus- und Hobbybrauer - beantwortet das zuständige Hauptzollamt. Erste Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz der Zollverwaltung unter www.zoll.de.
Haus- und Hobbybrauer
Als Haus- und Hobbybrauer dürfen Sie in Ihrem Haushalt bis zu einer Menge von zwei Hektolitern im Kalenderjahr Ihr Bier selbst brauen, ohne dass Sie hierfür Biersteuer bezahlen müssen. Dabei müssen Sie beachten, dass Sie das Bier ausschließlich für Ihren eigenen Verbrauch herstellen und nicht verkaufen dürfen.
Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Bier in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern herstellen.
Bevor Sie mit dem Brauen Ihres Bieres beginnen, müssen Sie dem zuständigen Hauptzollamt den Beginn der Herstellung, den Herstellungsort und die voraussichtliche Menge an Bier, die im Kalenderjahr von Ihnen erzeugt werden soll, formlos mitteilen.
Sollten Sie beim Brauen die Freimenge von zwei Hektolitern Bier überschreiten, müssen Sie dem Hauptzollamt eine Steueranmeldung abgeben. Für die überschreitende Menge müssen Sie die Biersteuer nach einem ermäßigten Biersteuersatz zahlen.
Der ermäßigte Steuersatz beträgt zurzeit 0,4407 Euro je Hektoliter und Grad Plato. Grad Plato nennt man den Stammwürzegehalt des Bieres. Bei einer hergestellten Menge von drei Hektolitern Bier mit einem Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato wären das z.B. 5,28 Euro für den einen Hektoliter Bier, der die Freimenge übersteigt
Brauen zu Demonstrationszwecken
Im Gegensatz zum Haus- und Hobbybrauen ist die Herstellung von Bier zu Demonstrationszwecken (z.B. bei Messeauftritten, Dorffesten, zu Unterrichtszwecken in Schulen, bei Braukursen in Bildungseinrichtungen) nicht steuerfrei.
Sie müssen als Hersteller Ihrem zuständigen Hauptzollamt Zeitpunkt, Ort und voraussichtliche Menge vor der Bierherstellung formlos anzeigen.
Nach Abschluss der Veranstaltung müssen Sie eine Biersteueranmeldung über die Menge und den Stammwürzegehalt des erzeugten Bieres abgeben und die Steuer sofort entrichten. Das zuständige Hauptzollamt kann bei kleinen Biermengen und hohem Aufwand für die Ermittlung des Stammwürzegehalts eine Anmeldung mit einem pauschalen Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato zulassen.
Rechtlicher Hinwesi: Wir geben mit diesem Artikel allgemeine Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen wider. Trotz größter Sorgfalt übernehmen wir keine Haftug für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Fragen zu Verbrauchssteuern beantworten Ihnen verbindlich nur die Zollverwaltung oder die, zu Steuer- bzw. Rechtsberatung befugten Personen oder Stellen.